Erläuterung Mustertext
Bei einer Erhöhung von mehr als 10% der ausgeführten Leistungsmengen gegenüber der Leistungsmenge in einer vertraglich vereinbarten Position im Leistungsverzeichnis ist auf Verlangen eines Vertragspartners die Vergütung mit Bezug auf VOB anzupassen. Diese Verfahrensweise ist bei der Überschreitung des Mengenansatzes über 10% hinaus immer eine abschließende Regelung.
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