Erläuterung Mustertext
Hat die Prüfung/Wertung der Angebote zu einem Ergebnis geführt, wird von der Vergabestelle der Zuschlag auf das erfolgreiche Angebot erteilt. Der Vertrag kommt zu den in der Ausschreibung enthaltenen Bedingungen zu Stande. Der Zuschlag muss dem Bieter vor Ablauf der Zuschlagsfrist zugehen. Wird der Zuschlag nach Ablauf der Zuschlagsfrist erteilt, so gilt dies als neues Angebot der Vergabestelle. Der Bieter ist aufzufordern, ob er dieses Angebot annehmen will. Zur Annahme gezwungen werden kann er nicht.
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