wir haben Ihre Rechnung Nr.: _______________ vom _______________ zu o.g. Bauvorhaben erhalten.
Wir weisen die Rechnung aus folgenden Gründen zurück:
- Die Rechnung ist unübersichtlich erstellt und aus diesem Grund nicht prüfbar und Ihr Vergütungsanspruch nicht fällig.
- Die Positionsreihenfolge wurde nicht eingehalten.
- Es wurden Bezeichnungen verwendet, die dem Text des Vertrages/Leistungsverzeichnisses nicht entsprechen.
- Positionen wurden zusammengefasst oder die Aufteilung derer wurde neu definiert.
Die zur Prüfung benötigten Unterlagen liegen der Rechnung nicht bei, was zur Folge hat dass die Rechnung nicht prüfbar ist und ihr Vergütungsanspruch ist nicht fällig. Folgende Nachweise fehlen:
- Mengenberechnungen
- Zeichnungen
- weitere Belege:
- Stundenlohnzettel
- Bautagebuch
- Qualitätsnachweise
- Bestands-/und Revisionsunterlagen
Änderungen/Ergänzungen (Nachträge) wurden nicht gekennzeichnet bzw. getrennt abgerechnet. Aus diesem Grund ist die Rechnung nicht nachvollziehbar und ihr Vergütungsanspruch ist nicht fällig.
Die Voraussetzungen für eine Abschlagsrechnung liegen nicht vor, da
- Die gesamte vertragliche Leistung bereits durch Sie erbracht wurde. Die Abnahme erfolgte am _______________. Eine Abschlagsrechnung ist daher nicht mehr fällig. Es steht Ihnen jedoch frei Ihre Leistungen mittels Schlussrechnung vollständig abzurechnen.
- Der Bauvertrag wurde am _______________ gekündigt. Die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen wurden am _______________ abgenommen. Eine Abschlagsrechnung ist daher nicht mehr fällig. Es steht Ihnen jedoch frei Ihre Leistungen mittels Schlussrechnung vollständig abzurechnen.
Die Voraussetzung für eine Teilschlussrechnung ist eine vorherige Abnahme/Teilabnahme der Leistungen. Eine Abnahme/Teilabnahme hat bisher nicht stattgefunden.
Die Voraussetzung für eine Schlussrechnung ist eine vorherige Abnahme aller Leistungen. Eine Abnahme hat bisher nicht stattgefunden.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass gemäß § 14 Abs. 3 VOB/B Schlussrechnungen bei Leistungen mit einer vertraglichen Ausführungsfrist von höchstens 3 Monaten spätestens 12 Werktage nach Fertigstellung eingereicht werden müssen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Diese Frist verlängert sich je weitere 3 Monate Ausführungsfrist um je 6 Werktage. Ihr Ausführungszeitraum betrug _______________ Monate. Somit hätte eine prüfbare Schlussrechnung am _______________ vorliegen müssen.
Da Ihre Schlussrechnung aus den oben aufgeführten Gründen nicht prüffähig ist, fordern wir Sie auf bis spätestens _______________ eine prüfbare Schlussrechnung einzureichen oder die Prüfbarkeit der o.g. Schlussrechnung herzustellen.
Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen.