Erläuterung Mustertext
im Bauvertrag wurde keine Vereinbarung über die Art der Sicherheitsleistung getroffen.
Gemäß § 17 Abs. 3 VOB/B steht uns das Recht zu, die Wahl unter den Sicherheitsarten zu treffen.
Wir teilen Ihnen hierdurch mit, dass wir uns für
die Bürgschaft …
Quelle: bauprofessor.de
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