Erläuterung Mustertext
Die dem AN gesetzte Ausführungsfrist wird nach § 6 Nr. 2, Abs.1 VOB/B verlängert, sollte die Behinderung durch einen Umstand verursacht worden sein, den der AG zu vertreten hat oder durch höhere Gewalt oder andere für den AN unabwendbare Umstände eingetreten ist.
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