Vertragserfüllungsbürgschaft
Der – Auftragnehmer (AN) –
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(Name und Sitz)
und
der – Auftraggeber (AG) –
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(Name und Sitz)
haben einen Vertrag für das Bauvorhaben _______________ abgeschlossen.
Nach den Bedingungen des Vertrags hat der AN als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, besonders für die vertragsgemäße Leistungsausführung einschließlich der Überzahlung, Abrechnung und Schadensersatz zu leisten. Die Sicherheit leistet der AN in Form dieser Bürgschaft.
Der – Bürge –
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(Name und Sitz)
übernimmt die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht für den AN und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von _______________ € an den AG zu zahlen, sofern der AN seine Verpflichtungen aus dem Bauvertrag nicht/nicht vollständig erfüllt.
Auf die Einrede der Vorausklage und der Anfechtbarkeit wird verzichtet (§§ 770, 771 BGB). Die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen des Hauptschuldners.
Die Bürgschaft ist unbefristet und erlischt mit der Rückgabe der Urkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Für den Bürgen sind nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen AG und AN nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist der Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
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Ort, Datum Unterschrift des Bürgen
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