Erläuterung Mustertext
nach Zugang unserer o.a. Schlussrechnung bei Ihnen, hatten Sie nach § 16 Abs. 3, Nr. 1 VOB/B innerhalb von 30 Kalendertagen (bzw. in Ausnahmefällen bis 60 Tage nach VOB 2012) die Möglichkeit zur Prüfung der Rechnung. Während und nach Ablauf der Zahlu…
Quelle: bauprofessor.de
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