Erläuterung Mustertext
Nach fruchtlosem Fristablauf kann der AG den Auftrag ganz oder teilweise entziehen. Oft wird der AG eine Teilauftragsentziehung vornehmen. Dies ist insbesondere zu empfehlen, wenn lediglich bestimmte Gewerke zögerlich abgearbeitet werden, die restlichen Arbeiten jedoch zufriedenstellend sind. Bei einer Teilauftragsentziehung ist die Problematik der Gewährleistungsschnittstellen in die Entscheidung mit einzubeziehen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigung wird mit Zugang bei dem betreffenden AN wirksam. Der Zugang der Kündigung muss durch den AGnachgewiesen werden, so dass eine Zustellung per Einschreiben/Rückschein oder die persönliche Übergabe mit Empfangsquittung zu empfehlenswert ist.
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