Erläuterung Mustertext
Die VOB/B unterscheidet in zwei Formen der sog. Schlusszahlungserklärung. Das ist zum einen die Schlusszahlungserklärung gemäß § 16 Abs. 3, Nr. 2 VOB/B und die gemäß § 16 Abs. 3, Nr. 3 VOB/B. Die Gefahr für den AN bei einer Schlusszahlungserklärung gem. § 16 Abs. 3, Nr. 3 VOB/B besteht häufig darin, dass er den Charakter der Schlusszahlungserklärung und deren Auswirkungen nicht erkennt, weil der Begriff der Schlusszahlung nicht zwingend im Anschreiben an den AN erscheinen muss. Es ist ausreichend, wenn der AG unter Hinweis auf geleistete Zahlungen weitere Zahlungen endgültig ablehnt.
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