Erläuterung Mustertext
Eine Schlichtung ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites zwischen mehreren Parteien durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromisses der von allen beteiligten Parteien akzeptiert wird.
Vorlage für eine Schlichtungsvereinbarung
Eine Schlichtung ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites zwischen mehreren Parteien durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromisses der von allen beteiligten Parteien akzeptiert wird.
Betreff Mustertext
Mustertext
Schlichtungsvereinbarung
nach der Streitlösungsordnung für das Bauwesen
zwischen
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(Name und Sitz)
und
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(Name und Sitz)
und
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(Name und Sitz)
Die Parteien vereinbaren ein Schlichtungsverfahren nach der SL Bau in der Fassung vom 01.07.2016 durchzuführen. Die SL Bau wird Vertragsbestandteil. Alle Paragraphenangaben beziehen sich auf die SL Bau.
Gegenstand der Schlichtung
Auswahl der Schlichter
Die Parteien vereinbaren die Beauftragung von _______________
Bezüglich der Ablehnung des Schlichters oder der Unmöglichkeit der Aufgabenerfüllung durch den Schlichter wird auf § 6 verwiesen.
Gerichtsverfahren und Verjährung der Ansprüche
Die Verjährung der geltend gemachten Ansprüche wird mit Anrufung des Schlichters nach § 17 bis zur Verfahrensbeendigung gehemmt (§ 20).
Des Weiteren wird vereinbart, dass während der Durchführung des Schlichtungsverfahrens bis zu dessen Beendigung auf die Anrufung eines ordentlichen Gerichts oder Schiedsgerichts verzichtet wird. Hiervon ausgenommen sind Arrest (§§ 916 ff. ZPO), Einstweilige Verfügung (§§ 935 ff. ZPO) und das selbständige Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO).
Es wird vereinbart, dass laufende Gerichtsverfahren bzgl. der Streitigkeit, welche Gegenstand der Schlichtung sind, während der Dauer der laufenden Schlichtung nicht weiter betrieben werden.
Benennung von Zeugen oder Sachverständigen
Es wird vereinbart, dass der Schlichter sowie die von ihm beigezogenen fachkundigen Dritten nicht als Zeugen oder Sachverständige benannt werden.
Schlichterspruch
Gemäß § 18 Abs. 3 ist der Schlichterspruch zwischen den Parteien verbindlich, wenn nicht eine der beteiligten Parteien innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Schlichterspruchs durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Schlichter widerspricht.
Schiedsgutachten
Die Parteien können den Schlichter gemäß § 21 mit einem Schiedsgutachten beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte Schiedsgutachtervereinbarung abzuschließen.
Beendigung / Scheitern der Schlichtung
Für den Fall des Scheiterns des Schlichtungsverfahrens oder eines Widerspruchs gegen den Schlichterspruch vereinbaren die Parteien
Weitere Vereinbarungen
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Ort, Datum Ort, Datum Ort, Datum
Ausfüllhinweise
Anlage
Briefelemente
Themen-Gliederung
Relevante Gesetze
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