Schiedsgerichtsvereinbarung
nach der Streitlösungsordnung für das Bauwesen
zwischen
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(Name und Sitz)
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(Name und Sitz)
und
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(Name und Sitz)
Die vorgenannten Parteien vereinbaren ein Schiedsgerichtsverfahren nach der SL Bau in der Fassung vom 01.07.2016 unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs durch zu führen. Die SL Bau wird Vertragsbestandteil. Alle Paragraphenangaben beziehen sich auch die SL Bau.
Gegenstand des Schiedsgerichtsverfahrens
- Das Schiedsgerichtsverfahren wird bei allen Streitigkeiten in Bezug auf den Vertrag vom _______________ durchgeführt.
- Das Schiedsgerichtsverfahren wird bei Streitigkeiten in Bezug auf den Vertrag vom _______________ zum Themenkomplex _______________ durchgeführt.
Anzahl der Schiedsrichter
- Das Schiedsgericht besteht aus einem einzelnen Schiedsrichter.
- Das Schiedsgericht besteht aus 3 Schiedsrichtern.
Ort des Schiedsgerichtsverfahrens
Die Parteien vereinbaren _______________ als Ort für das Schiedsgerichtsverfahren.
Beitritt / Streitverkündung Dritter
Der Beitritt Dritter und die Streitverkündung sind ausdrücklich vorgesehen (§§ 43–45).
Dritte, die ein rechtliches Interesse am Obsiegen einer Partei haben, können dem Verfahren beitreten.
Bezüglich Verfahren und Wirkungen des Beitritts und der Streitverkündung gelten die §§ 43–45.
Weitere Vereinbarungen
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Ort, Datum Ort, Datum Ort, Datum
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