Erläuterung Mustertext
Dem AG stehen im Falle der Bauverzögerung nach seiner Wahl zwei Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung:
- er kann bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadensersatz verlangen;
- er kann den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist mit Kündigungsandrohung ganz oder teilweise kündigen.
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