Erläuterung Mustertext
Der AN hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des AG darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des AN nicht eingerichtet ist. Erbringt der AN ohne schriftliche Zustimmung des AG Leistungen nicht im eigenen Betrieb, obwohl sein Betrieb darauf eingerichtet ist, kann der AG ihm eine angemessene Frist zur Aufnahme der Leistung im eigenen Betrieb setzen und erklären, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werde.
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