Erläuterung Mustertext
Mit der abschließenden Prüfung von erfolgten Zahlungen des AG zu den Abrechnungen der Leistungen des AN kann sich eine Überzahlung ableiten. Der AN hat dann den überzahlten Betrag auf Verlangen des AG (wegen von der VOB nicht ausgeschlossener ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB) zurückzuzahlen. Der AG trägt die Darlegungs- und Beweislast.
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