Erläuterung Mustertext
Eine Vergütung von vertragswidrigen bzw. nicht beauftragter Leistungen steht dem AN zu, wenn der AG diese Leistungen nachträglich anerkennt. Eine Vergütung steht ihm auch zu, wenn die Leistungen für die Erfüllung des Vertrags notwendig waren, dem mutmaßlichen Willen des AG entsprachen und ihm unverzüglich angezeigt wurden. Soweit dem AN eine Vergütung zusteht, gelten die Berechnungsgrundlagen für geänderte oder zusätzliche Leistungen.
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