Beschreibung
§ 5 Abs. 3 VOB/B beinhaltet einen – praktisch wichtigen – Unterfall der Bauverzögerung: Danach besteht eine Pflicht des Auftragnehmers zur unverzüglichen Abhilfe bei unzureichendem personellen und/oder sachlichen Einsatz.
Zunächst bedarf es hier se…
Quelle: Theißen BAUVERTRAGSABWICKLUNG