Erläuterung Mustertext
Bei Abschluss eines Pauschalpreisvertrages richtet sich die Nachtragsvergütung nach §2 Abs. 7 VOB/B.
Danach ist zunächst festzuhalten, dass auch für den Pauschalpreisvertrag bei geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen auf Anordnung des Auftraggebers…
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