Erläuterung Mustertext
Der Zustand des Baugeländes ist vor Baubeginn – soweit notwendig – in einem gemeinsamen Protokoll der Vertragsparteien festzuhalten. Gleiches gilt für bauliche Anlagen im Baubereich (Beispiel: Bei Abrissarbeiten eines Gebäudes ist der Zustand der Nac…
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