Erläuterung Mustertext
Die Sicherheitsleistung gemäß § 648a BGB ist ein verbreitetes Sicherungsmittel des Auftragnehmers.
§ 648a BGB gilt nicht nur für Bauunternehmer, sondern unter anderem auch für Architekten und Ingenieure.
Nach dieser Vorschrift kann der Auftragnehm…
Quelle: Theißen BAUVERTRAGSABWICKLUNG
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