Erläuterung Mustertext
Der Auftraggeber hat das Recht, einen angemessenen Teil des Werklohnes bis zur vollständigen Beseitigung der Mängel einzubehalten. Dieser Anspruch wurde unter dem Stichwort »Druckzuschlag« von der Rechtsprechung entwickelt. Durch das »Gesetz zur Bes…
Quelle: Theißen BAUVERTRAGSABWICKLUNG
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