Erläuterung Mustertext
Treten Mängel nach der Abnahme und noch während der Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf, so ist § 13 VOB/B einschlägig. Der Auftraggeber ist zunächst verpflichtet, dem Auftragnehmer die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen. Es wird daher…
Quelle: Theißen BAUVERTRAGSABWICKLUNG
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