Erläuterung Mustertext
Gemäß § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B beginnt nach Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung für diese Leistung eine Verjährungsfrist von 2 Jahren neu, die jedoch nicht vor Ablauf der Regelfristen nach Abs. 4 oder der an ihrer Stelle vereinbarten Frist endet.
…
Quelle: Sperling Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B
Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen.