Erläuterung Mustertext
Die VOB/B sieht vor, dass in sich abgeschlossene Teile einer Bauleistung besonders abgenommen werden können. Diese Form der Abnahme darf nicht verwechselt werden mit einer Zustandsfeststellung gem. §4 Abs. 10 VOB/B in Verbindung mit § 14 Abs. 2 VOB/B…
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