Erläuterung Mustertext
Den Vertragsparteien ist zu Beweiszwecken dringend zu empfehlen, für erbrachte Arbeiten eine förmliche Abnahme im Sinne des § 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B durchzuführen. Diese ist im Bauvertrag gesondert zu vereinbaren.
Ist nach dem Bauvertrag eine förmlic…
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