Erläuterung Mustertext
§ 4 Abs. 10 VOB/B ist keine Abnahme im rechtlichen Sinne des § 12 VOB/B.
Der Sinn dieser Vorschrift besteht darin, den Zustand von Leistungen festzustellen, die bei weiterer Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen sein werden. Daher ist es …
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