Erläuterung Mustertext
§2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B regelt den Fall, dass der Mengenansatz um mehr als 10% überschritten wird.
Darin ist auch geregelt, dass ein „neuer Preis“ unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten auf Verlangen zu vereinbaren ist. Dieses Verlangen k…
Quelle: Sperling Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B
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