Erläuterung Mustertext
Der Auftraggeber hat die Verpflichtung, gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 2 eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche schon nach Ablauf von zwei Jahren zurückzugeben, also deutlich früher als der Ablauf der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten F…
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