Beschreibung
Besondere Hinweise zu § 101a GWB
1. Neue Regelung nach dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
Der Wortlaut von § 101a GWB ist auf die „betroffenen Bieter und Bewerber“ i. S. d. Artikels 2a Abs. 2 Unterabsatz 2 und 3 der Richtlinie 2007/66…
Quelle: Heiermann, Linke, Hilka: VOB-Musterbriefe für Auftraggeber