Mediationsvereinbarung
nach der Streitlösungsordnung für das Bauwesen
zwischen
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(Name und Sitz)
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(Name und Sitz)
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(Name und Sitz)
Die vorgenannten Parteien vereinbaren ein Mediationsverfahren nach der SL Bau in der Fassung vom 01.07.2016 durchzuführen. Die SL Bau wird Vertragsbestandteil. Alle Paragraphenangaben beziehen sich auf die SL Bau.
Gegenstand der Mediation
- Die Parteien vereinbaren die Beauftragung von _______________ als Einzelmediator.
- Das Mediationsverfahren wird bei Streitigkeiten in Bezug auf den Vertrag vom _______________ zum Themenkomplex _______________ durchgeführt.
Auswahl der Mediatoren
- Das Schiedsgericht besteht aus einem einzelnen Schiedsrichter.
- Die Parteien vereinbaren die Beauftragung von _______________ als Mediatorengremium.
Hinsichtlich der Ablehnung des Streitlösers oder der Unmöglichkeit der Aufgabenerfüllung wird auf § 6 verwiesen.
Gerichtsverfahren und Verjährung
Die Verjährung der geltend gemachten Ansprüche wird mit der Dokumentation des Eingangs der Antragsschriften gemäß § 12 Abs. 1 durch den Mediator bis zur Verfahrensbeendigung gehemmt.
Des Weiteren wird vereinbart, dass bis zur Beendigung der Mediation auf die Anrufung eines ordentlichen Gerichts oder Schiedsgerichts verzichtet wird. Hiervon ausgenommen sind Arrest (§§ 916 ff. ZPO), Einstweilige Verfügung (§§ 935 ff. ZPO) und das selbständige Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO).
Es wird vereinbart, dass laufende Gerichtsverfahren bzgl. der Streitigkeit, welche Gegenstand der Mediation sind, während der Dauer der laufenden Mediation nicht weiter betrieben werden.
Benennung von Zeugen oder Sachverständigen
Es wird vereinbart, dass der Mediator sowie die von ihm beigezogenen fachkundigen Dritten nicht als Zeugen oder Sachverständige benannt werden.
Scheitern der Mediation
Im Fall des Scheiterns der Mediation vereinbaren die Parteien
- die Schlichtung (nach SL Bau in der Fassung vom 1. Juli 2016) gemäß beigefügter Vereinbarung.
- die Adjudikation (nach SL Bau in der Fassung vom 1. Juli 2016) gemäß beigefügter Vereinbarung.
- ein Schiedsgerichtsverfahren (nach SL Bau in der Fassung vom 1. Juli 2016) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges gemäß beigefügter Vereinbarung.
Weitere Vereinbarungen
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