Erläuterung Mustertext
In § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird dem AG eine angemessene Nachfrist, binnen der er den fälligen Werklohn ohne Verzinsungsanspruch leisten kann, eingeräumt. Zahlt er allerdings auch innerhalb der Nachfrist nicht, hat der AN vom Ende der Nachfrist an Anspruch auf Zinsen in Höhe von 9% über Basiszinssatz. Darüber hinaus eröffnet die VOB/B dem Auftragnehmer die Möglichkeit, einen höheren Verzugsschaden als die gesetzlich festgesetzten Zinsen geltend zu machen, wenn er einen entsprechenden Nachweis hierzu führen kann.
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