Erläuterung Mustertext
Der AN kann den Vertrag kündigen:
- wenn der AG eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch den AN außerstande setzt, die Leistung auszuführen.
- wenn der AG eine fällige Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät.
Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie ist erst zulässig, wenn der AN dem AG ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werde. Die bisherigen Leistungen sind nach den Vertragspreisen abzurechnen. Außerdem hat der AN Anspruch auf angemessene Entschädigung nach § 642 BGB. Etwaige weitergehende Ansprüche des AN bleiben unberührt.
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