Erläuterung Mustertext
Es kommt vor, dass ein Bauvorhaben über einen längeren Zeitraum unterbrochen wird. Dauert eine solche Unterbrechung länger als 3 Monate, können sowohl der AG als auch der AN den Vertrag schriftlich kündigen. Die Kündigung gemäß § 6 Abs. 7 VOB/B muss unter konkretem Nachweis des Zeitablaufes erfolgen. Die VOB/B verlangt die schriftliche Kündigung.
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