Erläuterung Mustertext
Eine Beseitigung der festgestellten Mängel nach Abnahme kann von dem AN auf Grund
- der Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung oder
- des unverhältnismäßig hohen Aufwands der Mängelbeseitigung
abgelehnt werden. In solchen Fällen kann statt der Mängelbeseitigung eine Minderung verlangt werden.
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