Erläuterung Mustertext
Der AG ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Zahlungen an Gläubiger des AN zu leisten, soweit sie an der Ausführung der vertraglichen Leistung des AN auf Grund eines mit diesem abgeschlossenen Dienst- oder Werkvertrags beteiligt sind, wegen Zahlungsverzugs des AN die Fortsetzung ihrer Leistung zu Recht verweigern und die Direktzahlung die Fortsetzung der Leistung sicherstellen soll. Der AN ist verpflichtet, sich auf Verlangen des AG innerhalb einer von diesem gesetzten Frist darüber zu erklären, ob und inwieweit er die Forderungen seiner Gläubiger anerkennt; wird diese Erklärung nicht rechtzeitig abgegeben, so gelten die Voraussetzungen für die Direktzahlung als anerkannt.
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