Beschreibung
Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen.
Typische Bürgschaften:
- Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft,
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Bürgschaft für Mängelansprüche nach Abnahme.