Mängelansprüchebürgschaft
Der – Auftragnehmer (AN) –
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(Name und Sitz)
und
der – Auftraggeber (AG) –
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(Name und Sitz)
haben folgenden Vertrag geschlossen:
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(Vertrag Nr. _______________ vom _______________)
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(Bezeichnung der Leistung)
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der AN als Sicherheit für die Mangelanspruchserfüllung nach Abnahme einschließlich Schadensersatz und für die Erstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen eine Bürgschaft zu leisten/zu stellen. Die Sicherheit wird in Form dieser Bürgschaft geleistet.
Der – Bürge –
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(Name und Sitz)
übernimmt hiermit die selbstschuldnerische Bürgschaft für den AN nach deutschem Recht und verpflichtet sich jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von _______________ € an den AG zu zahlen. Auf die Einrede der Anfechtbarkeit bzw. Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem AG und AN sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Die Bürgschaft ist unbefristet und erlischt mit Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, _______________.
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Ort, Datum Unterschrift des Bürgen
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