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Bewerbungsbedingungen nach VOB
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Vorlage für Bewerbungsbedingungen nach VOB
Bewerbungsbedingungen nach VOB
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Bewerbungsbedingungen nach VOB
1. Vergabe
Die Vergabe wird durch den Auftraggeber nach den Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen – DIN 1960 – (VOB/A) durchgeführt. Die VOB/A wird keinesfalls Vertragsbestandteil.
2. Angebot
2.1 Vom Bieter muss für das Angebot der beigefügte Vordruck verwendet werden. Die Regelung in § 13 Abs. 1, Nr. 6 VOB/A ist bindend für das Leistungsverzeichnis.
2.2 Das Angebot muss:
2.3 Durch den Bieter durchgeführte Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind gemäß § 13 Abs. 1, Nr. 5 VOB/A nicht zulässig.
2.4 Angebote, die den vorgenannten Bestimmung nicht entsprechen insbesondere § 13 VOB/A, können ausgeschlossen werden. Des Weiteren sind Angebote, die zum Eröffnungstermin nicht vorgelegen haben, auszuschließen.
3. Preise
3.1 Stundenlohnpreise, Einheitspreise, Pauschalpreise u. a. Preise werden netto in EURO angegeben. Hinzugerechnet wird am Ende des Angebotes der Umsatzsteuerbetrag. Bindend ist der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Umsatzsteuersatz.
3.2 Der Einheitspreis ist maßgebend (§ 16 Abs. 4, Nr. 1 VOB/A).
3.3 Die Urkalkulation ist auf Verlangen in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen. Die Anwesenheit des Bieters im Falle der Einsichtnahme ist gestattet. Der Bieter muss über die Einsichtnahme benachrichtigt werden.
3.4 Ein Nachlass im Preisangebot kann nur berücksichtigt werden, wenn dies nicht zu Änderungen in den Vergabeunterlagen führt. Preisnachlässe ohne Bedingungen sind an den vom Auftraggeber gekennzeichneten Stellen aufzuführen (§ 13 Abs. 4 VOB/A). Anderenfalls können sie nicht gewertet werden (§ 16 Abs. 9 VOB/A).
4. Änderungsvorschläge und Nebenangebote
4.1 Sofern zulässig, müssen abgegebene Änderungsvorschläge und/oder Nebenangebote auf einer besonderen Anlage gekennzeichnet, als solche deutlich gemacht und mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehen sein. Deren Anzahl muss ebenfalls an der in den Verdingungsunterlagen bezeichneten Stelle aufgeführt sein (§ 13 Abs. 3 VOB/A).
4.2 Die Abgabe eines oder mehrerer Nebenangebote ohne Abgabe des Hauptangebotes ist ausgeschlossen.
4.3 Es gelten die Bestimmungen der VOB/A.
5. Bieter- und/oder Arbeitsgemeinschaften (ARGE´n)
5.1 Die Angebotsabgabe durch Bieter- und/oder Arbeitsgemeinschaften ist erlaubt.
5.2 Damit ein Angebot einer Bieter- und/oder Arbeitsgemeinschaften geprüft und gewertet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
6. Bevorzugte Bewerber
Nach § 6 Abs. 1, Nr.1 VOB/A darf der Wettbewerb nicht auf ortsansässige Unternehmen beschränkt werden. Alle Bewerber sind gleich zu behandeln.
7. Nachunternehmen
7.1 Der Bieter muss im Angebot aufführen, welche Leistungen an Nachauftragnehmer übertragen werden sollen.
7.2 Es gelten § 4 Abs. 8, Nr. 1, § 4 Abs. 8, Nr. 2 und § 4 Abs. 8, Nr. 3 der VOB/B.
7.3 Ohne Zustimmung des Auftraggebers darf der Bieter nur Leistungen oder Leistungsteile an Nachauftragnehmer vergeben, auf die sein Betrieb nicht eingerichtet ist (§ 4 Abs. 8, Nr. 1, Satz 2 und 3 VOB/B).
7.4 Die Zustimmung des Auftraggebers muss schriftlich erfolgen. Nachunternehmer sind bekanntzugeben.
8. Ausländische Bewerber
8.1 Preise müssen in EURO angeboten werden.
8.2 Das Angebot ist in deutscher Sprache zu verfassen. Jeglicher Schriftverkehr ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen.
8.3 Der ausländische Bewerber hat mit dem Angebot die gewerberechtlichen Genehmigungen und Arbeitsgenehmigungen vorzulegen.
8.4. Eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung oder die Befreiung von dieser Verpflichtung muss nachgewiesen werden.
8.5 Es gelten die deutschen Rechtsvorschriften.
9. Unklarheiten
Sollten nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Widersprüche in den Vergabeunterlagen enthalten sein, welche die Ermittlung der Angebotspreise beeinflussen können, ist der Bieter verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch mitzuteilen. Die mündliche Bekanntgabe ist nicht ausreichend. Auf schriftliche Anfrage werden weitere Informationen zu den Grundlagen der Preisermittlung und den Vergabeunterlagen erteilt.
10. Eignungsnachweise
Fachkunde-, Leistungsfähigkeits- und Zuverlässigkeitsnachweise, welche zum Nachweis der Eignung des Bieters dienen, sind mit dem Angebot gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A vorzulegen. Gemäß § 16 Abs. 1 VOB/A wird auf den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb hingewiesen. Bei einer Beschränkten Ausschreibung müssen die Eignungsnachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden (§ 6 Abs. 3, Nr. 6 VOB/A).
11. Bauleiter
Das vorgesehene technische Leitungs- und Aufsichtspersonal ist zu benennen.
12. Bekanntmachung/Vorinformation
Es wird auf die Bekanntmachung der Ausschreibung der baulichen Anlage/des Bauauftrages in _______________ hingewiesen.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers/der ausschreibenden Stelle/Firma/Gesellschaft.
Anmerkungen
Falls Änderungsvorschläge und/oder Nebenangebote zulässig sind, diese aber entgegen § 13 Abs. 3, Satz 2 VOB/A nicht auf einer besonderen Anlage oder als solche deutlich kenntlich gemacht sind, kann dies gemäß § 16 Abs. 1, Nr. 1 VOB/A zum Ausschluss des Angebots führen.
Gemäß § 16 Abs. 1, Nr. 2 VOB/A können Unternehmer von der Teilnahme am Wettbewerb aus folgenden Gründen ausgeschlossen werden:
Ausfüllhinweise
Anlage
Briefelemente
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