Erläuterung Mustertext
Hier wird die Situation aufgegriffen, dass der AN
- eine Leistung ohne Auftrag oder
- eine vom Vertrag abweichende Leistung eigenmächtig erbracht hat.
In solchen Fällen hat der AN keinen Anspruch auf Vergütung. Er muss sogar auf Verlangen die eigenmächtig erbrachten Leistungen beseitigen. Schlimmstenfalls kann der AG diese auch auf Kosten des AN beseitigen lassen. Die Fristsetzung für die Beseitigung ist nötig, da anderenfalls die Ersatzvornahme auf Kosten des AN nicht ausgeführt werden kann.
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