Erläuterung Mustertext
Mit schriftlicher Zustimmung des AG darf er Leistungen an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des AN nicht eingerichtet ist. Der AN hat dem AG die Nachunternehmer und deren Nachunternehmer ohne Aufforderung spätestens bis zum Leistungsbeginn des Nachunternehmers mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten bekannt zu geben. Auf Verlangen des AG hat der AN für seine Nachunternehmer Erklärungen und Nachweise zur Eignung vorzulegen.
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