Erläuterung Mustertext
Fühlt sich der AN in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat er dies dem AG unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, so hat er lediglich dann Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände, wenn dem AG die Tatsache und deren hindernde Wirkung offenkundig bekannt waren.
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