Erläuterung Mustertext
Die Anmeldung von Bedenken gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B gehört zu den wichtigsten Verpflichtungen des AN gegenüber dem AG. Der AN ist um ein gutes Verhältnis zum AG bemüht. Der AN ist verpflichtet seinem AG Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, die Sicherung gegen Unfallgefahren, gegen die Güte der Baustoffe/Bauteile oder auch gegen die Leistungen anderer am Bauvorhaben Beteiligter mitzuteilen. Diese Bedenkenanmeldung muss unverzüglich und falls möglich schon vor Beginn der Ausführungen – schriftlich erklärt und begründet werden.
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