Erläuterung Mustertext
Gemäß § 3 Abs. 3 VOB/B ist der AG verpflichtet dem AN die für die Ausführung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen rechtzeitig zu übergeben. Diese sind für die Ausführung des Bauvorhabens für den AN maßgebend. Der AN ist verpflichtet, die Unterlagen sehr sorgfältig zu prüfen und den AG auf entdeckte bzw. vermutete Mängel hinzuweisen. Unterlässt der AN diesen Hinweis, verliert der AN mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem AG aus diesen Mängeln.
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