Erläuterung Mustertext
Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der AN auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem AN nur mit seiner Zustimmung übertragen werden. Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der AN Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem AG ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt. Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung. Sie ist möglichst vor Beginn der Ausführung zu vereinbaren.
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