Erläuterung Mustertext
Stoffe, Bauteile, Fertigteile, die dem Vertrag oder den Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung des AG innerhalb einer von ihm bestimmten Frist von der Baustelle zu entfernen. Geschieht es nicht, so können sie auf Kosten des AN entfernt oder für seine Rechnung veräußert werden.
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