Erläuterung Mustertext
Zur reibungslosen Abwicklung von Bauvorhaben und für das erfolgreiche Zusammenwirken der Unternehmer auf der Baustelle ist es für den AG wichtig zu wissen, wer jeweils als Vertreter des AN zur Leitung der Ausführung bestellt ist.
Dem AG ist gemäß § 4 Abs. 1, Nr. 3 VOB/B mitzuteilen, wer auftragnehmerseitig für die Leitung der Baustelle bestellt ist und wem gegenüber er befugt ist, Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung notwendig sind.
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