Erläuterung Mustertext
Wird ein Baumangel während der Ausführung erkannt, so bedarf es zunächst der Aufforderung zur Mangelbeseitigung. In aller Regel wird der AN dieser Aufforderung nachkommen. Die Mangelbeseitigung umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, damit der vertragsgemäße Zustand erreicht wird. Die Kosten der Mangelbeseitigung sind vom AN zu tragen. Hierunter fallen auch Kosten für Vorbereitungsmaßnahmen, Transportkosten etc. Entsteht dem AG – nachweisbar – ein zusätzlicher notwendiger Koordinierungsaufwand, so kann auch dieser von den Mangelbeseitigungskosten umfasst sein. Der AG seinerseits hat dem AN die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen. Er ist insbesondere verpflichtet, Termine zu vereinbaren und den Zutritt zum Baugelände zu ermöglichen.
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