Erläuterung Mustertext
Der Zustand der Straßen/Geländeoberfläche/Vorfluter/baulichen Anlagen im Baubereich müssen in einer Niederschrift festgehalten werden, die sowohl AG als auch AN zu unterzeichnen haben. Die VOB/B verlangt hier Schriftform, weil der Zustand in der Regel schon kurze Zeit nach Aufnahme der Bauarbeiten nicht mehr in seiner Ursprungsform erkennbar ist. Diese Zustandsfeststellung ist von ihrer Idee her eine vertraglich vereinbarte Beweissicherung und das Protokoll als solches ein anerkanntes Beweismittel.
Die Zustandsfeststellung wird häufig von beiden Parteien als überflüssig und lästig empfunden. Gleichwohl kommt dieser Zustandsfeststellung eine enorme Bedeutung zu. Besondere Aufmerksamkeit ist der Zuwegung zum künftigen Baugrundstück zu widmen. Allzu häufig wird von den Vertragsparteien übersehen, dass zum Beispiel eine zur Zufahrt zum Grundstück gehörende Brücke weit weniger Lasten aushält, als die Vertragsparteien bei der Projektkalkulation in Richtung auf Transportkosten einkalkuliert haben.
Bei Kommunbebauung ist die Überprüfung der benachbarten Gebäude von großer Bedeutung. Der Zustand der Nachbargebäude ist mit hoher Genauigkeit zu überprüfen. Insbesondere sind etwaige Rissebildungen an den Bestandsgebäuden mit Fotoaufnahmen zu dokumentieren. Darüber hinaus ist es häufig geboten, die vorhandenen Risse an den Nachbargebäuden mit sogenannten „Gipsspionen“ zu versehen, damit Veränderungen in der Rissesituation an diesen Gebäuden dokumentiert werden können.
Sollte die gemeinsame Feststellung zwischen den Parteien auf Schwierigkeiten stoßen, so ist es auch möglich, eine Zustandsfeststellung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchführen zu lassen, der allerdings von beiden Parteien akzeptiert werden muss. Sollte es in diesem Zusammenhang zu ernsten Auseinandersetzungen zwischen den Bauvertragsparteien kommen, ist auch ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren (§§ 485 ff. ZPO) möglich.
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