Erläuterung Mustertext
Grundsätzlich hat der AN die ihm beauftragten Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen. Möchte der AN die ihm beauftragten Arbeiten an NU übertragen, so bedarf es hierzu der vorangehenden schriftlichen Zustimmung des AG. Eine solche Zustimmung ist nur dann entbehrlich, wenn Leistungen zu erbringen sind, auf die der Betrieb des AN nicht eingerichtet ist. Für den Fall, dass der AN ohne schriftliche Zustimmung seines AG Leistungen nicht im eigenen Betrieb ausführt, obwohl sein Betrieb darauf eingerichtet ist, gibt dies dem AG die Möglichkeit, dem AN eine angemessene Frist zur Aufnahme der Leistungen im eigenen Betrieb zu setzen. Für den Fall, dass der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommt, darf der AG erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist zur Aufnahme der Arbeiten im eigenen Betrieb den erteilten Auftrag entziehen werde (§ 8 Abs. 3 VOB/B).
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