Erläuterung Mustertext
Nach § 642 BGB können einem AN Ansprüche auf Entschädigung zustehen, wenn es wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den AG zu einer Bauzeitverlängerung gekommen ist und dieser dadurch in Annahmeverzug hinsichtlich der Leistung des AN gekommen ist.
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