Erläuterung Mustertext
Ist für den Beginn der Ausführung keine Frist vereinbart, so hat der AG dem AN auf Verlangen Auskunft über den voraussichtlichen Beginn zu erteilen. Der AN hat innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zu beginnen. Der Beginn der Ausführung ist dem AG schriftlich anzuzeigen.
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